… bis zur Lizenzprüfung

Im Verlauf der Ausbildung wird der Schüler an die Fächer: Luftrecht, Freifall, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Aerodynamik und menschliches Leistungsvermögen herangeführt. Es wird als sinnvoll erachtet, dass Schüler zu diesem Zeitpunkt einige Sprünge vorweisen sollten. Die theoretische Prüfungsreife wird bei angemessenem Wissensstand durch den Ausbildungsleiter festgestellt.

Zur Teilnahme an der Theorieprüfung sind jedoch mindestens 50% der praktischen Ausbildung nachzuweisen.

Der Ausbildungsleiter bestätigt für den Schüler bei Erreichen der Prüfungsreife den Befähigungsnachweis und bestellt einen Prüfungsrat zur theoretischen und/oder praktischen Prüfung. Dabei wird der Schüler namentlich beim DFV per Faxmitteilung oder Email angemeldet. Zuerst soll die Theorieprüfung, dann die praktischen Sprungprüfungen erfolgen. Zwischen Theorie- und Praxisprüfung dürfen maximal 12 Monate liegen. Zur praktischen Prüfung einer unbeschränkten Lizenz muss ein Schüler mindestens 23 Freifallsprünge innerhalb der letzten 12 Monate nachweisen. Erreicht ein Schüler nach der theoretischen Prüfung die praktische Prüfungsreife nicht innerhalb der folgenden 12 Monate, verfällt die theoretische Prüfung.

Nach abgelegter Prüfung schickt der Ausbildungsleiter die kompletten Papiere eines Schülers an die Lizenzstelle des Verbandes. Das sind:

  • Befähigungsnachweis, vom Ausbildungsleiter unterschrieben
  • Antrag des Schülers auf Prüfung und Lizenzausstellung
  • gültiges Tauglichkeitsattest
  • Prüfungsnachweis 10, vom Prüfungsrat unterschrieben
  • Antwortbogen, vom Prüfungsrat unterschrieben
  • beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • 2 aktuelle Passbilder
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • (ersatzweise Kopie des Führerscheines, falls nach 1976 )
  • 175,00€ Prüfungs- und Lizenzausstellungsgebühr in Form von
  • Verrechnungsscheck, Bargeld oder Zahlungsbeleg

Nach Eingang der Papiere bekommt der Schüler seine Sprunglizenz ausgestellt. Nun muss er die vorgesehenen Zeiträume und Sprungzahlen für die Nutzung eines Sprungfallschirmes einhalten. Die Lizenz wird dabei zeitlich unbefristet ausgestellt, ist aber nur bei ausreichendem „In-Übung-Sein“ für eigenverantwortliches Springen gültig (mindestens 12 Sprünge innerhalb der letzten 12 Monate, welche über das Sprungbuch nachzuweisen sind).